• Benutzerdefinierte Fähigkeit Zigarettenetui

Qualitätsmanagement für den Verpackungsprozess von Zigarettenschachteln aus Karton

Zwei Arten von Fehlern unterschiedlicher Natur fürZigarettenschachteln aus Pappekönnen durch verschiedene Methoden kompensiert werden.

Systemfehler unterliegen bestimmten, sich ändernden Regeln. Sobald ihre Größe und Richtung identifiziert sind, können sie durch Anpassung oder Überholung der Ausrüstung behoben werden. Bei zufälligen Fehlern scheint es oberflächlich keine Regelmäßigkeit zu geben. Mithilfe mathematisch-statistischer Methoden lässt sich jedoch das allgemeine Muster von Verpackungsfehlern für eine Charge von Verpackungen ermitteln.
(1) Bestimmung der Qualitätsgrenze AQL. Hersteller und Anwender verhandeln die Annahmequalitätsgrenze und halten diese in den technischen Spezifikationen oder im Auftragsvertrag fest. Die Annahmequalitätsgrenzen werden grundsätzlich je nach Klassifizierung der unqualifizierten Produkte gesondert festgelegt. Die für Klasse A angegebene Empfangsqualitätsgrenze ist kleiner als die für Klasse B angegebene Empfangsqualitätsgrenze, und die für Klasse C angegebene Empfangsqualitätsgrenze ist größer als die für Klasse B angegebene Empfangsqualitätsgrenze. Darüber hinaus kann die Festlegung einzelner unqualifizierter Produkte derselben Kategorie oder die Festlegung der Empfangsqualitätsgrenze zwischen verschiedenen Kategorien in Erwägung gezogen werden. Die Annahmequalitätsgrenzen werden als Anzahl der Fehler pro 100 verpackte Produkte ausgedrückt. Die Annahmequalitätsgrenzen für Wellpappkartons betragen beispielsweise 1,0 für Klasse A, 4,0 für Klasse B und 6,5 für Klasse C.

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(2) Bestimmen Sie den Stichprobenplan, d. h. den Stichprobenumfang sowie die Anzahl der Annahmen und Ablehnungen entsprechend der Art des Stichprobenplans. GB/T 2828.1-2003 sieht normale, strenge und gelockerte primäre und sekundäre Stichprobenpläne vor. Dies dient dazu, die Strenge des Plans zeitnah an Qualitätsänderungen anzupassen und mit einer kleineren Stichprobe ein zufriedenstellenderes Stichprobenergebnis zu erzielen. Tabelle 8-10 zeigt einen Stichprobenplan für die normale Prüfung als Referenz.
(3) Entnahme und Untersuchung der Proben.
(4) Bestimmen Sie, ob die Chargenprüfung qualifiziert oder nicht qualifiziert ist, und erstellen Sie einen Entsorgungsplan nach der Prüfung. 2. Prüfbeispiele
Die Prüfung eines bestimmten verpackten Produkts in Chargen von 10.000 Stück erfolgt gemäß GB/T2828.1-2003 „Chargenweiser Stichprobenplan für die Inspektion anhand der Abnahmequalitätsgrenze (AQL)“, und es wird die allgemeine Prüfstufe II angewendet. Verwenden Sie den normalen einmaligen Stichprobenplan für die Inspektion und überprüfen Sie den Stichprobengrößencode in Tabelle 8-9 bis L; überprüfen Sie dann den Stichprobenumfang in Tabelle 8-10 bis 200 und wählen Sie Stichproben nach dem Zufallsprinzip aus. Gemäß den drei Kategorien der Abnahmequalitätsgrenzen: Kategorie A ist 1,0, Kategorie B ist 4,0 und Kategorie C ist 6,5. In Tabelle 8-10 ist ersichtlich, dass die Zeilen mit dem Stichprobengrößencode L und AOL=1,0, 4,0, 6,5. An den Schnittpunkten der Spalten lesen Sie [5,6], [14,15], [21,

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Es handelt sich um die Anzahl der abgelehnten Produkte in drei Kategorien fürZigarettenschachteln aus Pappe: A, D und C.

Wenn die Anzahl der fehlerhaften Produkte in der Stichprobe größer oder gleich der Anzahl der fehlerhaften Produkte ist, entspricht sie nicht der Anzahl der fehlerhaften Produkte. Wenn beispielsweise 2.000 Produkte zur Prüfung aus der Produktionslinie entnommen werden und die Anzahl 5 beträgt, wird diese Charge von Verpackungsprodukten als nicht qualifiziert eingestuft.

3 Produkte waren in Kategorie A nicht qualifiziert, 4 Produkte waren in Kategorie B nicht qualifiziert, 2 Produkte waren in Kategorie A und B nicht qualifiziert, 3 Produkte waren in Kategorie B und C nicht qualifiziert und 5Zigarettenschachteln aus PappeProdukte waren in Kategorie C nicht qualifiziert. Dann beträgt die Anzahl der nicht qualifizierten Produkte in Kategorie A, Kategorie B und Kategorie C 79 bzw. 8 und die Gesamtzahl der nicht qualifizierten Produkte beträgt 24. Die Anzahl der nicht qualifizierten Produkte in den Kategorien A, B und C beträgt 7, 7 bzw. 5 und die Gesamtzahl der nicht qualifizierten Produkte beträgt 19.
Wenn die Anzahl der nicht qualifizierten Produkte die Ablehnungszahl erreicht, muss detailliert analysiert werden, ob diese Charge verpackter Produkte abgelehnt wird. Manchmal ist ein Kompromiss erforderlich, z. B. die Annahme, aber der Hinweis auf erforderliche Korrekturmaßnahmen oder die Ablehnung, aber die Annahme nach Klassifizierung oder Wiederaufbereitung.

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Umsetzung vonZigarettenschachteln aus PappeQualitätsprüfung der Verpackung
Zigarettenschachteln aus PappeVerpackte Produkte müssen während des Produktionsprozesses einer Qualitätskontrolle unterzogen werden. Maschinen und Anlagen müssen anhand der gewonnenen Informationen angepasst werden, um die vorgegebenen Qualitätsmerkmale innerhalb der geforderten Grenzen zu halten. Nach Erhalt der verpackten Produkte müssen die Anwender Qualitätsprüfungen durchführen, um festzustellen, ob sie den technischen Fertigungsspezifikationen entsprechen, und auf offensichtliche Transportschäden prüfen.

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(1) Inhalt der Qualitätsprüfung Die Prüfung ist das Grundrecht der Benutzer auf Erhalt von Produkten. Es kann sich um eine vollständige Prüfung oder eine Stichprobenprüfung handeln. Die grundlegenden Inhalte der Prüfarbeiten sind: ① Formulierung technischer Spezifikationen fürZigarettenschachteln aus PappeVerpackungsprodukte. ② Bewertungskriterien entwickeln. ③ Glaubwürdige Prüfwerkzeuge und Prüfmethoden einsetzen. ④ Prüfdaten aufzeichnen. ⑤ Vorschläge zur Aufarbeitung der Prüfergebnisse unterbreiten. ⑥ Prüfdaten und Vorschläge an die Qualitätssicherung weiterleiten.
(2) Konkrete Durchführung der Qualitätsprüfung
Die spezifische Qualitätsprüfung verschiedenerZigarettenschachteln aus PappeVerpackungsprodukte unterscheiden sich. Hier nehmen wir die Qualitätsprüfung von Glasflaschen und Gläsern, Faltschachteln usw. als Beispiel. Andere Produkte können als Referenz dienen.

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1. Glasflaschen und Gläser
(1) Technische Spezifikationen für Glasflaschen und Gläser
①Form. Die Grundform von Glasflaschen und -gefäßen hängt maßgeblich von der Art und Menge der darin enthaltenen Gegenstände ab. Sobald die Flaschenform festgelegt ist, sollte eine Arbeitszeichnung angefertigt werden, die das Aussehen des Behälters darstellt. Diese wird üblicherweise in drei Ansichten, einer vergrößerten Teilansicht und einer zusätzlichen dreidimensionalen Ansicht dargestellt. ②Größe. Wichtige Abmessungen von Glasflaschen und -gefäßen sollten in der Arbeitszeichnung mit Toleranzen vermerkt sein. Auch Angaben wie Fassungsvermögen oder Kapazität sollten enthalten sein. Abmessungen und Toleranzen müssen mit dem Hersteller vereinbart werden, da die Flaschenherstellungsmaschinen des Herstellers feste Höhen und Durchmesser haben, die die Form und Größe von Flaschen und Dosen oft einschränken. Gängige Flaschenherstellungsmaschinen begrenzen die Höhe von Flaschen und Dosen in der Regel auf 25 bis 300 mm. Der Durchmesser von Flaschen und Dosen hängt von der Anzahl der auf einer Maschinensektion produzierten Flaschen und Dosen ab und liegt zwischen 12 und 150 mm. ③Toleranz. Glasflaschen werden während des Formprozesses durch verschiedene Faktoren beeinflusst, die zu Form- und Größenunterschieden führen. Daher muss für die Größe der Flaschen ein akzeptabler Variations- oder Toleranzbereich angegeben werden. Standardtoleranzen gelten für Volumen (ml), Masse (kg), Höhe (mm) und Durchmesser (mm). Die Kapazitätstoleranz kleiner Flaschen und Dosen beträgt 15 %, die Kapazitätstoleranz großer Flaschen und Dosen weniger als 1 %. Die Kapazitätstoleranz verschiedener Flaschen und Dosen liegt zwischen diesen beiden Grenzen. Die Massetoleranz beträgt etwa 5 % der angegebenen Flaschenmasse und die Höhentoleranz beträgt 0,5 % bis 0,8 % der Gesamthöhe. Für Fläschchen mit einem Mindestdurchmesser von etwa 25 mm beträgt die Durchmessertoleranz 8 %, für Flaschen mit einem Maximaldurchmesser von 200 mm beträgt die Toleranz 1,5 % und für andere Flaschen und Dosen liegt die Toleranz zwischen diesen beiden Grenzen.

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2. Faltschachtel
② Falzlinie. Die Falzlinien sollten gleichmäßig und tief sein, damit der Karton einen geraden Umriss und eine klare Faltform erhält. Um Risse an der Falzlinie zu minimieren, sollte beim Falten und Abflachen des Kartons auf 180° ein Falzmesser mit transparenten Rädern verwendet werden. Der Kartonfalzschneider sollte auf die Mitte der Falzlinie auf der Kartonoberfläche ausgerichtet sein. Alle Stanzkanten sollten sauber und flach sein.
Alle Bereiche, die eingedrückt werden müssen, müssen vorgeprägt werden, um eine normale Produktion der Verpackung zu gewährleisten. 3. Ebenheit. Die Kartons sollten flach, ohne Verformungen oder Verwerfungen, voneinander getrennt oder zusammengeklebt sein. 4. Reinigen. Reinigen und schrubben Sie die Kartons vor dem Verpacken, um Staub und Stanzabfälle auf der Kartonoberfläche zu entfernen.
⑤Druck. Der Druck auf dem Karton sollte den Farbstandards entsprechen und sicherstellen, dass Grafik und Text aufeinander abgestimmt und ansprechend sind. ⑥Vorschriften zur Lebensmittel- und Arzneimittelverwaltung.Zigarettenschachteln aus PappeDie in der Produktion verwendeten Verpackungen dürfen keine migrierenden Stoffe enthalten, die die von den Lebensmittel- und Arzneimittelbehörden und deren nachgeordneten Abteilungen festgelegten Grenzwerte überschreiten.
Konfetti.⑦Verpackung und Verkauf. Bedruckte Kartons müssen vorschriftsmäßig verpackt werden. Sie können in Wellpappkartons verpackt und mit Klebeband verschlossen oder auf Paletten gestapelt und mit Stretchfolie oder Schrumpffolie umwickelt werden. Jede Verpackungseinheit sollte Hersteller, Anzahl der Kartons, Art und Größe der Kartons, Herstellungsdatum und Chargennummer usw. enthalten.
⑧ Lagerung und Be- und Entladen. Kartons sollten an einem sauberen Ort bei Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 % gelagert werden. Kartons mit Kartons dürfen nicht seitlich gestapelt und nicht in der Nähe von Heizkörpern oder anderen Wärmequellen oder an Orten aufgestellt werden, an denen sie leicht beschädigt werden können. Auch auf feuchten Böden ist Vorsicht geboten. Beachten Sie beim Entnehmen von Kartons das Prinzip „First in, First out“ und öffnen Sie so viele Kartons, wie Sie benötigen.

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(2) Klassifizierung von unqualifizierten Wellpappkartons
① Kategorie A ist nicht qualifiziert. Sie verhindert, dass der Karton Produkte enthält, und verhindert das Bedrucken und Markieren des Kartons.
a. Die Öffnungskraft bzw. Rückprallkraft des Kartons ist zu groß.
b. Die Abmessungen überschreiten die in den Konstruktionszeichnungen angegebene Toleranz.
c. Der Karton ist beschädigt, weist Löcher oder Kratzer auf, wodurch das gedruckte Muster zerkratzt oder unscharf wird.
d. Bei einer oder mehreren gedruckten Farben liegt ein Fehler vor.
e. Die Druckfarben sind nicht registriert, wodurch das Muster unscharf wird.

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Die Vertiefung ist falsch ausgerichtet und kann während derZigarettenschachteln aus Pappe Verpackungsproduktion.
2. Kategorie B ist nicht qualifiziert. Der Karton ist kaum verwendbar oder sieht von schlechter Qualität aus.
a. Das gedruckte Muster weist Flecken oder Kratzer auf der Oberfläche auf, wodurch Karton oder Kreidefarbe freigelegt werden.
b. Unvollständige oder unzureichende Einkerbungen erschweren die Kartonformung in der Verpackungsproduktionslinie, was zu einer verringerten Verpackungseffizienz führt. c. Beim Schließen der automatischen Bodenverriegelungsklappe wird die Steckdose nicht richtig geöffnet. d. An der Seite des Kartons sind leicht zu öffnende Löcher gestanzt. Nicht geeignet.
③Kategorie C ist nicht qualifiziert. Es betrifft nur das Aussehen, nicht aber die Verwendung.
a. Die Druckoberfläche ist rau und die Polierqualität schlecht.
b. Die Druckfarbe ist leicht standardmäßig.
Die oben genannten uneingeschränkten Empfangsqualitätsgrenzen sind: Klasse A 0,4; Klasse B 1,0; Klasse C 2,5.
(3) Kartonprüfung: Der Kartonhersteller sollte eine wirksame Qualitätskontrolle und -prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass die technischen Spezifikationen eingehalten werden. Erfüllt eine ganze Warencharge aufgrund mangelhafter Kartoneigenschaften die Anforderungen nicht, ist die Qualitätsabteilung des Herstellers berechtigt, eine erneute Prüfung zu verlangen.

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In der modernen Gesellschaft, obwohlZigarettenschachteln aus Pappehaben die Menschen die Konzepte des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung etabliert.

Verpackungen müssen umweltfreundlich, schadstofffrei und leicht zu handhaben sein. Der allgemeine Trend der Weltwirtschaftsentwicklung ist das wissenschaftliche Entwicklungskonzept einer menschenorientierten, umfassenden, koordinierten und nachhaltigen Entwicklung. Es ist notwendig, sicherzustellen, dass Wirtschaftswachstum mit Bevölkerung, Ressourcen und Umwelt koordiniert wird und wirtschaftliche Entwicklung und Umweltschutz gleichermaßen im Vordergrund stehen. Wirtschaftswachstum sollte auf der Belastbarkeit der Ressourcen und der ökologischen Umwelt basieren, mit dem Ziel, eine umweltbewusste und umweltfreundliche Gesellschaft aufzubauen. Das neue Konzept der „nachhaltigen Verpackung“ hat sich herausgebildet. „Nachhaltige Verpackung“ erfordert die Optimierung von Materialien und Energie im Verpackungsdesign, die Berücksichtigung von Verpackungsleistung und -kosten, um den Marktstandardanforderungen gerecht zu werden, und den Einsatz von Regenerat inZigarettenschachteln aus PappeVerpackungsherstellung, Transport und Recyclingprozesse. Energie, maximale Nutzung erneuerbarer und recycelbarer Materialien, hocheffizientes Recycling, Bereitstellung wertvoller Rohstoffe für Recyclingprodukte, Nutzen für Einzelpersonen und Gruppen während derZigarettenschachteln aus PappeVerpackungslebenszyklus und Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Es steht im Einklang mit dem Konzept der Kreislaufwirtschaft, d. h. es stellt die effiziente Nutzung und Wiederverwertung von Ressourcen in den Mittelpunkt und zeichnet sich durch geringen Verbrauch, geringe Emissionen und hohe Effizienz aus. Es stellt eine Alternative zu Massenproduktion, Massenkonsum und Massenabfall dar. Dies stellt einen grundlegenden Wandel im traditionellen Ressourcenwachstumsmodell dar. Die Verpackungsindustrie sollte sich an die Anforderungen der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft anpassen. Verpackungen erhalten eine neue Definition: „grüne Verpackungen“.

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Veröffentlichungszeit: 17. April 2024
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